Kinderschutz
Unser einrichtungsbezogenes Schutzkonzept, welches partizipativ mit allen Mitarbeiter*innen der Kleinkindbetreuung erarbeitet wurde und regelmäßig evaluiert und angepasst wird, finden Sie hier:
Kinderschutz-Konzept Villa Kamilla
Die derzeitige Kinderschutz-Beauftragte ist:
Ulrike Gössl
Tel.: +43 0699 11945079
Mail: ulrikegoessl69@gmail.com
Unser Verhaltenskodex der Villa Kamilla
(Umgang mit den Kindern im Betreuungsalltag)
Der Verhaltenskodex wird in Teamsitzungen ausgearbeitet und jährlich evaluiert und ergänzt.
Auszug aus dem Verhaltenskodex der Villa Kamilla
1. Gestaltung von Nähe und Distanz
- Wir nehmen Kinder als Individuen an und wahr. In der Rolle als Bezugsperson ist der achtsame Umgang mit Körperkontakt wichtig.
- Kinder, welche den Körperkontakt beim Schlafen brauchen, erhalten dies durch ein daneben Liegen und Handhalten der Betreuerin.
- Wickeln setzt großes Vertrauen voraus. Kinder werden nur von Vertrauenspersonen und in einem geschützten Bereich gewickelt.
2. Kommunikation
- Damit sich die Kinder in unserer Betreuung wohl fühlen, wird mit den Eltern über die Bedürfnisse der Kinder vor der Betreuung gesprochen.
- Wir gehen respektvoll und offen mit unterschiedlichen Kulturen um und integrieren diese, sofern dies möglich ist, in unseren Alltag.
- Jedes Kind wird so angenommen, wie es sich fühlt. Es werden keine Geschlechterrollen zugeteilt.
- Gefühle wie Schmerz, Weinen und Nöte der Kinder sind ernst zu nehmen und nicht abzutun oder abzuwerten.
- Wir haben einen respektvollen und wertschätzenden Umgang untereinander. Es ist wichtig, untereinander die Höflichkeit und das zuvorkommende Benehmen zu wahren.
3. Esssituationen
- Essen darf für Kinder als Genuss erfahren werden, Kinder dürfen probieren. Wir animieren durch unser eigenes Mittessen und unsere Freude daran Kinder zum Probieren. Es muss frei von Zwang sein.
4. Schlafsituation
- Vor dem ersten Schlafen in der Villa Kamilla wird der Schlafraum mit einem Elternteil erkundet und die Schlafsituation gemeinsam mit dem Kind besprechen.
- Schlafen ist ein Grundbedürfnis. Kinder dürfen schlafen, wenn sie müde sind.
Diese genannten Verhaltensregeln werden immer wieder neu evaluiert und bei Bedarf ergänzt.