Liebe Angehörige,
wir dürfen Sie darüber in Kenntnis setzen, dass mit Ausnahme von drei Bewohner/innen alle anderen am letzten Freitag, 22.01.2021, negativ getestet worden sind. Was heißt das nun für die Besuchsregelung?
-) Vom 25.01.2021 bis incl. 03.02.2021 dürfen unsere Bewohner/innen maximal einmal pro Woche von einer Person besucht werden. Diese Regelung gilt nicht für die Bewohner/innen, welche noch „unter Quarantäne“ stehen.
-) Besucher/innen dürfen nur eintreten, wenn sie einen negativen Anti-Gen-Test (max. 24h alt) oder einen negativen PCR-Test (Abnahme max. vor 48h) vorweisen können. Sie können einen solchen Antigen-Test entweder gratis bei einer der sieben Teststationen (s. Anhang) oder kostenpflichtig bei einer/m Ärztin/Arzt bzw. in einer Apotheke durchführen lassen. Weiters ist während der Besuchsdauer dauerhaft eine FFP-2-Maske zu tragen. WICHTIG: der negative Antigentest muss nachgewiesen werden, bitte eine schriftliche Bestätigung darüber mitbringen.
Folgende Regelungen bleiben bestehen:
-) Besuche müssen telefonisch unter 05522/41661-2021 von 9 bis 11 Uhr und 14 bis 16 Uhr angemeldet werden
-) Besuchszeiten: 9 Uhr bis 11 Uhr und 13 Uhr bis 17 Uhr (Ausnahmeregelung ausschließlich durch Pflegedienstleitung)
-) Der Mindestabstand von mindestens zwei Meter ist unbedingt einzuhalten
-) Besuche dürfen ausschließlich im Zimmer bzw. im Freien stattfinden
-) Zutrittskontrolle beim Eingang (Datenerhebung, Temperaturerfassung)
-) Händedesinfektion bei Eintritt ins Haus und beim Verlassen des Hauses
Unsere Bewohner/innen werden weiterhin alle sieben Tage getestet, im Falle eines positiven Testergebnisses werden Sie von unserer PDL Tanja Riedmann konaktiert.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (05522/41661-0), Sie können auch gerne unsere PDL Tanja Riedmann kontaktieren (0664/88253236).
Herzliche Grüße
GF Mag. Erich Gruber e.h.
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