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Kinderrechtekonvention

Die Kinderrechtekonvention bringt Kinderrechte auf den Punkt

Die Kinderrechtekonvention ist ein von der internationalen Staatengemeinschaft – den Vereinten Nationen (UNO) – beschlossener Vertrag. Mit der Einräumung eigener Rechte für Kinder sollen die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen auf der ganzen Welt verbessert werden.

Alle Staaten, welche die Kinderrechtekonvention angenommen haben – und das sind immerhin 194 Länder weltweit- bekennen sich zu diesen Rechten und müssen ihnen auch im Alltag der Kinder zur Geltung verhelfen. Die UNO kontrolliert mit einem eigenen Kinderrechteausschuss, ob sich das jeweilige Land tatsächlich daran hält. Dabei werden auch die Meinungen von Kinder- und Jugendorganisationen aus dem jeweiligen Land berücksichtigt. 

Wichtige Begriffe

Kinder und Jugendliche:
Das sind alle Mädchen und Buben, die noch nicht 18 Jahre alt sind.

Kinderrechteausschuss:
18 internationale Expert/innen prüfen, ob die Staaten die Kinderrechtekonvention auch tatsächlich umsetzen. 

Konvention:
Das Wort leitet sich von dem englischen Wort „convention“ ab und heißt Vertag oder Übereinkommen.

Partizipation:
Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, sich mit ihren Meinungen einzubringen.

Ratifikation:
Mit der Ratifikation verpflichtet sich ein Staat, die Kinderrechtekonvention im eigenen Land in die Praxis umzusetzen. 

UNO:
Zusammenschluss von fast allen Ländern der Welt, mit dem Ziel, den Frieden und die Zusammenarbeit aller Länder dieser Erde zu sichern (Vereinte Nationen).

Zusatzprotokoll:
Mit Zusatzprotokollen werden die Bestimmungen der Kinderrechtekonvention erweitert. 

Die wichtigsten Prinzipien der Kinderrechtekonvention

  • Grundlage  der Kinderrechtekonvention sind vier Leitprinzipien:
  • Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung
  • Vorrangigkeit des Kindeswohles
  • Sicherung von Entwicklungschancen
  • Berücksichtigung des Kindeswillens